Im Rahmen der Nutzung im Distanzunterricht ist die Nutzung der Plattform an unserer Schule verpflichtend. Wir weisen ferner darauf hin, dass es sich bei der landesweiten Lernplattform gemäß § 5a Abs. 1 Schuldatenschutzverordnung um einen digitalen Schuldienst handelt, für den keine Einwilligung zur Nutzung Ihrerseits erforderlich ist.
Vor der Einführung von it´s learning hat das Land MV sichergestellt, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.